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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (für Unternehmer / B2B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen herunterladen

Die Straker Germany GmbH („Straker“), Hopfenstr. 1d, 24114 Kiel, ist Teil der weltweit agierenden Straker Group, welche auf die Erbringung von Lokalisierungs und weiteren Dienstleistungen spezialisiert ist. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern gemäß § 14 BGB und beziehen sich auf im deutschen Wirtschaftsraum geschlossene Verträge.

Der Anwendung sämtlicher anderslautender Einkaufs und Lieferbedingungen bzw. Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass diese im Einzelfall durch die Straker Germany GmbH explizit anerkannt werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Annahme einzelner Folgeaufträge nicht mehr explizit Bezug genommen wird. Sie gelten somit auch für künftige Geschäfte.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Straker Germany GmbH sind unter https://www.strakertranslations.de/allgemeine-geschaftsbedingungen/ verfügbar und können vom Kunden heruntergeladen und ausgedruckt werden.

1. Definitionen
1.1. „Angebot“
bezeichnet die Willenserklärung einer Partei, welche alle vertragswesentlichen Bestandteile (Parteien, Gegenstand, Preis) enthält.
1.2. „Annahme“
bezeichnet die vorbehaltlose Willenserklärung der anderen Partei, aus der sich der Annahmewille des Angebots unzweifelhaft ergibt.
1.3. „Antrag auf Korrektur“
Sofern Ergebnisse Fehler enthalten, hat der Kunde Straker diesen Fehler mitzuteilen und – sollte er eine Korrektur durch Straker wünschen – einen Antrag auf Korrektur zu stellen.
1.4. „Ausgangsmaterial“
bezeichnet solche Dokumente und Dateien, die vom Kunden an Straker im Rahmen der Anfrage übermittelt wurden.
1.5. „Daten“
bezeichnet sämtliche an Straker vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, einschließlich personenbezogener Daten gem. Art. 4 DSGVO.
1.6. „Dienstleistungsvertrag“
bezeichnet den zwischen den Parteien gewählten Vertragstyp. Durch den Dienstleistungsvertrag wird derjenige, der zusagt Dienste zu erbringen, zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
1.7. „Dienstleistungen“
sind sämtliche von Straker angebotene und im jeweiligen Angebot konkretisierten Lokalisierungsdienstleistungen. Diese umfassen u. a. Übersetzungs, Dolmetsch, Voiceover, Transkriptions, Untertitelungs und Synchronisationsdienstleistungen sowie DTP.
1.8. „Ergebnisse“
bezeichnen die endgültig vollendete von Straker erbrachte Leistung.
1.9. „Geistiges Eigentum“
sind alle immateriellen Vermögenswerte und aneignungsfähige Resultate, die durch kreative intellektuelle Leistungen entstehen. Diese enthalten sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Designs, Patente, Domainnamen, Konzepte, Know how, Handelsgeheimnisse, Logos und alle weiteren Arten von Eigentum und Rechten, unabhängig davon, ob sie registriert oder nicht registriert sind.
1.10. „Invitatio“
bezeichnet die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde kontaktiert Straker via E-Mail oder über die Website, um von Straker ein Angebot für die gewünschte Leistung zu erhalten.
1.11. „Kunde“
bezieht sich auf den Unternehmer, der die Dienstleistung als Vertragspartner von Straker bestellt.
1.12. „Schwerwiegender Fehler“
bezeichnet Fehler von Straker in der Bereitstellung der Dienstleistung. Ein schwerwiegender Fehler liegt vor, wenn
(a) die Lokalisierung ein mögliches Sicherheitsrisiko für Produktbenutzer darstellt, welches nicht bestehen würde, wenn die Lokalisierung korrekt wäre;
(b) die Lokalisierung eine abwertende Äußerung enthält, die nicht dem Original entspricht;
(c) das Produkt oder der Inhalt des Textes falsch wiedergegeben wurden oder
(d) die Originalbedeutung gänzlich verloren ging.
1.13. „Straker“
bezeichnet in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Straker Germany GmbH.
1.14. „Vereinbarung / Vertrag“
bezieht sich auf den Vertragsschluss zwischen dem Kunden und Straker in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.15. „Vertrauliche Informationen“
sind sämtliche firmeneigenen Informationen, Know how und Daten – einschließlich der Ausgangsmaterialien des Kunden sowie Ergebnisse von Straker –, die auf vertraulicher Basis von einer an die andere Partei übermittelt wurden. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die
(a) öffentlich zugänglich sind;
(b) beim Erhalt der anderen Partei bereits bekannt sind;
(c) die die andere Partei nach dem Empfang von einer dritten Partei in gutem Glauben erhalten hat;
(d) aufgrund von gesetzlichen Vorschriften offengelegt werden müssen.
1.16. „Website“
bezeichnet die öffentlich zugängliche Website von Straker.
1.17. „Werktag“
bezeichnet die Tage von Montag bis Freitag, ausgenommen der gesetzlichen Feiertage im Bundesland der entsprechenden Niederlassung.

2. Gegenstand der Vereinbarung
2.1. Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet Straker dem Kunden nach Vertragsschluss Lokalisationsdienstleistungen an. Im Anschluss an die vereinbarte Dienstleistung übermittelt Straker dem Kunden das vertraglich vereinbarte Ergebnis.
2.2. Der Kunde zahlt an Straker die vertraglich vereinbarte Vergütung.

3. Vertragsschluss
3.1. Allgemein
Eine Vertragsanbahnung kann sowohl per E-Mail (vertrieb@strakertranslations.de) als auch über das deltaRAY Kundenportal oder die Website (www.strakertranslations.de/order-business/category oder www.strakertranslations.de/kontakt) erfolgen.

3.2. Invitatio des Kunden
3.2.1. Der Kunde übersendet – über die in Ziffer 3.1. genannten Wege – seine Anfrage, welche die gewünschte Dienstleistung sowie die dafür benötigten Daten enthält und fordert Straker darin zur Abgabe eines Angebots auf.
3.2.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der gewünschten Dienstleistung notwendigen und relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die gewünschte Dienstleistung Straker vollständig und ausreichend beschrieben wurde.

3.3. Angebot durch Straker
3.3.1. Nach kritischer Durchsicht der übersendeten Daten erstellt Straker basierend auf dem zu erwartenden Leistungsaufwand ein Angebot, welches mindestens die Vertragsparteien, die gewünschte Dienstleistung, die für die Dienstleistung anberaumte Bearbeitungszeit und die dafür zu zahlende Vergütung enthält.
3.3.2. Hat Straker keine angemessene oder ausreichende Möglichkeit, die Komplexität der gewünschten Dienstleistung zu beurteilen, so gilt das Angebot als vorbehaltlich. Wenn die Komplexität der eingereichten Daten die Leistung erschwert oder verzögert, hat Straker das Recht das Angebot zurückzuziehen.
3.3.3. Angebote von Straker erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Daten, die Straker vom Kunden übermittelt werden, vollständig sind und den Daten entsprechen, welche später bearbeitet werden sollen und auf denen letztlich das Angebot beruht.
3.3.4. Straker behält sich das Recht vor, die Unterbreitung eines Angebots oder die Bereitstellung jeglicher Lokalisierungsdienste abzulehnen, wenn die Ausgangsmaterialien Inhalte enthalten, die Straker nach eigenem Ermessen (und ohne Verpflichtung seitens Straker die Ausgangsmaterialien auf Angemessenheit, Legalität oder anderweitig zu überprüfen) als anstößig, obszön, gesetzeswidrig oder auf eine andere Weise als unangemessen erachtet.
3.3.5. Wenn der Umfang der zu erbringenden Dienstleistung erheblich davon abweicht, was anhand des Ausgangsmaterials zum Zeitpunkt der ersten Angebotsabgabe ersichtlich war, behält sich Straker das Recht vor, dem Kunden ein berichtigtes Angebot zu unterbreiten, welches den Mehrbetrag ausweist und, falls notwendig, ein geändertes Lieferdatum enthält. Der Kunde kann, sofern er das neue Angebot nicht annehmen will, in diesem Fall auch eine anteilige Erstattung fordern.
3.4. Annahme des Angebots durch den Kunden
Wenn der Kunde mit dem von Straker unterbreiteten Angebot vorbehaltlos einverstanden ist, stimmt er diesem zu, indem er entweder die dafür vorgesehene Schaltfläche „Angebot annehmen“ betätigt oder die Annahme des Angebots Straker schriftlich bestätigt.

4. Leistungen von Straker
4.1. Die vereinbarten Leistungen werden von Straker laut Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzrichtlinien ausgeführt. Eine über die Vereinbarung hinausgehende Leistung schuldet Straker nicht.
4.2. Straker fertigt die Übersetzung und andere Lokalisierungsdienstleistungen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen an. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, es sei denn, der Auftraggeber erteilt besondere Anweisungen zum Übersetzen von Fachausdrücken, indem er Straker ein Glossar bereitstellt.
4.3. Nach Erhalt aller notwendigen Daten sowie – sofern vereinbart – einer Anzahlung, wird Straker die Dienstleistung mit den auf der Website einsehbaren Standardverfahren und üblichen Vorgehensweisen zur Verfügung stellen.
4.4. Straker bietet Dienstleistungen von unterschiedlichem Umfang an. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die passende Dienstleistung, welche seinen Bedürfnissen entspricht, auszuwählen.
4.5. Straker wird alles unternehmen, um die Ergebnisse in der vereinbarten Bearbeitungszeit zur Verfügung zu stellen. Sofern kein spezifischer Lieferzeitpunkt vereinbart wurde, werden die Ergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist, welche sich anhand des Umfangs der Dienstleistung bestimmt, geliefert.

5. Ausführung durch Dritte
Straker ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistung, sofern es sinnvoll und zweckmäßig ist, Dritter zu bedienen. Straker haftet nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Ein direkter Kontakt zwischen dem Kunden und der von Straker beauftragten dritten Personen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Straker. Der Kunde hat die Pflicht, Straker zu benachrichtigen, sofern er von einem Auftragnehmer von Straker oder einer anderen beauftragten dritten Person direkt kontaktiert wird.

6. Urheberrecht, geistiges Eigentum und Geheimhaltung
6.1. Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den Straker übermittelten Daten entgegenstehen. Der Kunde stellt Straker und ihre Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf der Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Daten beruhen.
6.2. Sämtliches geistiges Eigentum, das im Prozess, der Methodik und dem Know how von Straker zur Ausführung des Dienstleistungsvertrages genutzt wird, verbleibt dauerhaft im Eigentum von Straker. Unter keinem Umstand begründet der Dienstleistungsvertrag eine Eigentumsübertragung vom geistigen Eigentum Strakers auf den Kunden.
6.3. Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden bleibt die von Straker erstellte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte das Eigentum von Straker. Wenn Vorbehaltsleistungen mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wurden, erwirbt Straker das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.
6.4. Die Parteien verpflichten sich, die von der anderen Partei im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte die Möglichkeit der Kenntnisnahme oder Verwertung dieser Informationen erlangen. Die Geheimhaltungspflicht endet, sobald die Informationen offenkundig und damit gemeinfrei werden oder den Parteien bereits bekannt waren.
6.5. Vertrauliche Informationen werden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, können aber im Rahmen der Erbringung der Leistung an Mitarbeiter von Straker, professionelle Berater sowie beauftragte Dritte (z. B. Auftragnehmer und Unterauftragnehmer) weitergegeben werden, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
6.6. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen an
Straker.
6.7. Bei der elektronischen Übertragung von Daten zwischen dem Kunden und Straker sichert Straker aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten (bspw. Hacking o. ä.) dem Kunden keinen absoluten Geheimnisschutz zu.
6.8. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungspflichten zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, Straker diese Auflagen im Rahmen der Invitatio schriftlich präzise darzulegen und soweit erforderlich nach Vertragsschluss die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

7. Verpflichtungen des Kunden
7.1. Bei der Invitatio hat der Kunde die Ausgangs und Zielsprache, das Fachgebiet, den Zeitrahmen, den Servicetyp und besondere Wünsche (bspw. DTP) anzugeben sowie die zu lokalisierenden Dateien. Des Weiteren sind Straker bereits vorhandene Glossare bereitzustellen. Die Textvorlage muss nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst und klar verständlich sein. Ausführungsmängel, die aus unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstanden sind, gehen zu Lasten des Kunden.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrag innerhalb der vorgegebenen Frist ohne Abzüge zu begleichen.
7.3. Der Kunde garantiert, dass er nichts an Straker per E-Mail oder über die Website übermittelt hat oder übermitteln wird und nichts in Bezug auf die Nutzung der Website oder anderer Dienstleistungen, Geräte, Software oder jeglicher anderer Gegenstände, welche mit Straker in Verbindung stehen, getan hat, was die Funktion der Straker Systeme und/oder der Website beeinträchtigt oder in Zukunft beeinträchtigen könnte.
7.4. Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist, jegliche mit Straker getroffenen Vereinbarungen einzugehen und durchzuführen. Darüber hinaus garantiert er, dass er die Fähigkeit hat, den sich ergebenen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.
7.5. Der Kunde sichert Straker gegen jegliche Verluste, Kosten (einschließlich Rechtskosten auf Anwalts und Eigenkundenbasis), Ausgaben, direkte oder indirekte Forderungen oder Haftungsansprüche ab. Diese Absicherung erfolgt unabhängig davon, ob die Schäden sich aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), aus Billigkeitsrechten oder anderweitig ergeben. Sie erfolgt auch, wenn der Schaden aus einem Anspruch gegen Straker durch einen Dritten erwächst, wenn der Anspruch aus einem Verstoß der Zusicherung und Gewährleistungen des Kunden resultiert.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraglich vereinbarten fälligen Gebühren zu zahlen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Rechnungsstellung per Überweisung.
8.2. Der Zahlungsbetrag der von Straker für die erbrachte Dienstleistung an den Kunden gestellten Rechnung ist, sofern die Parteien keine abweichende Regelung getroffen haben, sofort fällig und muss gem. § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung bei Straker eingegangen sein. Wenn der Kunde nicht innerhalb der gesetzlichen 30 Tage Frist bezahlt, befindet sich der Kunde ohne weiteren Hinweis im Zahlungsverzug.
8.3. Alle Zahlungen müssen vollständig ohne Abzug oder Aufrechnung beglichen werden.
8.4. Jegliche anwendbaren Umsatzsteuern und andere anwendbare Steuern und Zollabgaben werden auf den in Rechnung gestellten Betrag angerechnet.
8.5. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden grundsätzlich nicht gewährt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.
8.6. Die Preise gelten, wenn keine andere Währung vereinbart wurde, in Euro.

9. Korrekturanträge
9.1. Korrekturanträge werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übergabe des Ergebnisses an den Kunden, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung des Ergebnisses oder bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung Straker unter substantiierter Bezeichnung des Mangels schriftlich mitgeteilt werden.
9.2. Falls der Kunde feststellt, dass das Ergebnis fehlerhaft ist und er die Nachbesserung dieser Fehler durch Straker wünscht, muss der Kunde den Antrag auf Korrektur schriftlich an die E-Mail des zuständigen Account oder Projektmanagers richten. Eine telefonische Mängelrüge reicht nicht aus. Der Antrag muss die Auftragsnummer, das entsprechende Ergebnis und genaue Angaben zu den beanstandeten Fehlern enthalten.
9.3. Bei begründeten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat Straker das Wahlrecht die Leistung zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Bezahlung verpflichtet.
9.4. Das Recht des Kunden einen Korrekturantrag für offensichtliche Mängel zu stellen, besteht nur für den Zeitraum von 30 Tagen nach dem Erhalt der Ergebnisse.

10. Zahlungsverzug
Sofern der vollständige Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichen wurde, kann Straker die Erbringung der Dienstleistung pausieren oder die Bereitstellung der Dienstleistung oder der Ergebnisse einstellen oder nach eigenem Ermessen den Dienstleistungsvertrag gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigen.

11. Kündigung des Vertrages
11.1. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn Straker das finale Ergebnis an den Kunden übermittelt hat und der Kunde den vollständigen Rechnungsbeitrag beglichen hat.
11.2. Ordentliche Kündigung
Der Dienstleistungsvertrag endet gem. § 620 Abs. 1 BGB kraft Gesetz mit Übergabe des Ergebnisses der vereinbarten Leistung (Zeitablauf). Während der Laufzeit des Vertrags sind beide Parteien an den Vertrag gebunden. Sofern nichts abweichen des vertraglich vereinbart wurde, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
11.3. Außerordentliche Kündigung
11.3.1. Wenn eine der Parteien gegen vertragswesentliche Pflichten verstößt, kann die andere Partei – sofern sie im Vorhinein der gegen die Pflicht verstoßenden Partei eine Frist von zehn Tagen zur Behebung des Verstoßes gesetzt hat und dieser nicht behoben wurde – den Vertrag schriftlich kündigen.
11.3.2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB. Hiernach kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile eine Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
11.3.3. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind u. a.:
(a) wenn der Verdacht einer Straftat besteht;
(b) wenn eine schlechte, fahrlässige oder gar keine Leistung erbracht wurde und eine Mahnung der Situation nicht abgeholfen hat;
(c) wenn falsche Angaben im Vertrag gemacht wurden;
(d) wenn wesentliche Vertragsvereinbarungen (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen) nicht eingehalten wurden
(e) wenn vertraglich vereinbarte Gelder, auch nach vorheriger Mahnung, nicht gezahlt wurden.

12. Allgemeine Haftung
12.1. Straker haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
12.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Straker für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, die erforderlich ist, um die Erfüllung dieser Vereinbarung überhaupt erst zu ermöglichen und auf deren Erfüllung die andere Partei regelmäßig vertrauen kann.
12.3. Im Falle von Ziffer 12.2. haftet Straker nicht für unterbliebenen wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden.
12.4. Die Haftung gem. Ziffer 12.2. ist auf typische und vorhersehbare Schäden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung beschränkt.
12.5. Straker haftet nicht für Fehler, die aufgrund der unrichtigen, unvollständigen, missverständlichen und unleserlichen Angaben des Kunden entstehen.
12.6. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB vereinbaren die Parteien, dass der typische und vorhersehbare Schaden auf den vom Kunden zu zahlenden Rechnungsbetrag begrenzt ist.
12.7. Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen von Straker.
12.8. Straker haftet nicht für Schäden, die durch Störungen des Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt – bspw. Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz und Serverfehler – sowie sonstige nicht von Straker zu vertretende Störungen oder Verbindungs und Übertragungsfehler.
12.9. Auch haftet Straker nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spam Mail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Die EDV Anlagen von Straker werden stets auf den neusten Stand der Technik gehalten und regelmäßig auf Viren und schädigende Daten überprüft. Bei elektronischer Lieferung der Dateien (E-Mail und andere Fernübertragung) ist der Kunde für eine endgültige Viren und Datenüberprüfung der übertragenen Ergebnisse zuständig. Eventuelle Schadensersatzan sprüche werden von Straker nicht anerkannt.
12.10. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Straker haftet nicht für aufgrund der elektronischen Übertragung schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten.
12.11. Die etwaige Haftung von Straker für Garantien – die ausdrücklich als solche bezeichnet werden müssen, um als Garantien im Rechtssinne zu gelten – bleibt unberührt.
12.12. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

13. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
13.1. Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Straker.
13.2. Der Kunde kann mit Forderungen gegen Straker, nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt ist oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu der jeweils betroffenen Forderung steht.

14. Datenschutz
Der Kunde garantiert, dass er das Recht und die Befugnis hat, die Daten in der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben Art zu verwenden.
Straker wird nur auf solche Daten zugreifen und diese verarbeiten, wenn diese für die Durchführung der Leistung erforderlich sind.
Bezüglich der Verarbeitung von Daten, welche von der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union 2016/679) betroffen sind, verweisen wir auf unserer Datenschutzerklärung, welche im Anschluss beigefügt ist und jederzeit auf www.strakertranslations.de/datenschutz-grundverordnung/ in der aktuellen Version abrufbar ist.

15. Schlussbestimmungen
15.1. Jeder Dienstleistungsvertrag stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle Vorschläge oder vorherigen Vereinbarungen, mündlich oder schriftlich, sowie sämtliche andere Kommunikation zwischen den Parteien, die Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrages sind.
15.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Vereinbarung, es sei denn, Straker hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
15.3. Wenn dies nicht ausdrücklich festgelegt wurde, sind keine Änderungen am Dienstleistungsvertrag wirksam, wenn sie nicht in schriftlicher Form vorliegt und von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Die gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
15.4. Straker kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages so lange aussetzen, wie sie aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
15.5. Straker ist in jeder Hinsicht vom Kunden unabhängig. Kein Bestandteil eines Dienstleistungsvertrages stellt eine Partei eines Dienstleistungsvertrages als Partner, Vertreter, Mitarbeiter oder Joint Venture Partner der anderen Partei dieses Dienstleistungsvertrages dar.
15.6. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
15.7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Köln.
15.8. Die maßgebende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die in deutscher Sprache vorliegende Fassung.
15.9. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen.
15.10. Im Falle eines Konflikts oder Widerspruchs zwischen der Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und falls es nicht anderweitig festgelegt wurde, behalten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
15.11. Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.

 

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